Klasse T

Beschreibung:
  • Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h bis max. 60 km/h,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger


Mindestalter:
Für bbH 40 km/h: 16 Jahre, für bbH 60 km/h: 18 Jahre

Voraussetzung:

Beide Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.